Bitte beachtet die 23 Uhr Sperrstunde auch im Haus Zier

Im Angesicht steigender Corona-Fallzahlen hat die Landesregierung NRW mit der Gültigkeit ab Samstag, 17. Oktober 2020 0:00 Uhr erweiterte Einschränkungen des öffentlichen Lebens verhängt. Dies betrifft auch die Gäste des Haus Zier in Westhofen. Im §15a Absatz (4) 2. ist die sogenannte Sperrstunde geregelt. Diese besagt, dass der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens bis auf Weiteres untersagt ist

Liebe Gäste, ich möchte um euer Verständnis bitten, dass ich den Laden ab Samstag, den 17.10.2020 jeden Tag um 23 Uhr schließen muss. Entsprechend der Verordnung des Landes ist das örtliche Ordnungsamt angewiesen, verstärkt Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchzuführen. Plant eure Besuche entsprechend und beeilt euch am Glas! Aber vor allem: Bleibt gesund!

2. der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Sinne von § 14 Absatz 1 und 2 sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr unzulässig, …

$ 15a (4) 2. Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. September 2020 – In der ab dem 17. Oktober 2020 gültigen Fassung

Quelle: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-16_coronaschvo_ab_17.10.2020_lesefassung.pdf